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Zum 01.01.2023 wurde der Sparer-Pauschbetrag auf folgende Werte erhöht:
für Alleinstehende von 801 € auf 1.000 € und für zusammenveranlagte Ehepaare/Lebenspartner von 1.602 € auf 2.000 €.
Wichtig:
Sofern uns bereits ein Freistellungsauftrag von Ihnen vorliegt, müssen Sie nichts tun, um den neuen Sparerpauschbetrag auszuschöpfen. Eine Anpassung erfolgt automatisch. Haben Sie Ihren Pauschbetrag auf mehrere Freistellungsaufträge verteilt, steigt jeder einzelne um 24,84 Prozent.
Wenn Sie mit der automatischen Erhöhung einverstanden sind, müssen Sie nichts tun. Wollen Sie eine andere Aufteilung, müssen Sie uns einen neuen Freistellungsauftrag erteilen. Das Formular dazu finden Sie hier.