Die Vertrags- und Abrechnungsbedingungen Ihres Kabel-/SAT-TV ändern sich.
Die GE-WO hatte bisher mit Tele...
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Die Vertrags- und Abrechnungsbedingungen Ihres Kabel-/SAT-TV ändern sich.
Die GE-WO hatte bisher mit Tele Columbus, bekannt unter der Marke PŸUR, einen Sammelvertrag für die Kabel-/SAT-Fernsehversorgung mit bis zu 94 TV-Sendern geschlossen. Die Kosten dafür zahlen Sie derzeit noch über die Betriebskosten, ohne dass Sie bisher einen eigenen Vertrag mit PŸUR abschließen mussten.
Dies ist durch Gesetzesänderung ab Mitte 2024 zukünftig nicht mehr möglich. Ab April 2024 können Sie sich einen TV-Anbieter frei wählen. Das schreibt das Gesetz vor. Sie müssen dann einen Einzelnutzervertrag abschließen, weil die TV-Versorgung nicht mehr von de GE-WO organisiert wird. Damit entfällt auch die Umlage über die Betriebskosten.
Damit Sie Ihr gewohntes Kabel-/SAT-TV weiterhin und ohne Unterbrechung genießen können, ist der rechtzeitige Abschluss eines eigenen Basis-Kabel-/SAT-Fernsehvertrages bei PŸUR (oder einem anderen Anbieter Ihrer Wahl) erforderlich.
Wenn Sie bei PŸUR bleiben wollen, beträgt das TV-Entgelt nach der Umstellung bei PŸUR 10,00 € (vorher 11,31 €) monatlich. Dies betrifft Sie auch, wenn Sie bereits TV-Zusatzprodukte (z.B. HDTV oder PayTV) gebucht haben.
Internet- oder Telefonieprodukte sind von der Umstellung nicht betroffen.
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